AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Makler Berlin

1. Der Verkäufer / Vermieter / Verpächter beauftragt

die Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin für das Verkaufs- /Vermiet-/Pachtobjekt Kauf-/Miet-Pachtinteressenten nachzuweisen oder einen Kauf-/Miet- Pachtvertragsabschluss zu vermitteln. Er erklärt, zur Erteilung dieses Marktauftrages von etwaigen Miteigentümern und sonstigen Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein. – Alternativ bei Verwendung gegenüber Käufer/Mieter/Pächter: Der Maklervertrag mit der Firma Gastronomie Coach kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf Basis des Objektexposès und seiner Bedingungen zustande.

2. Die Angebote der Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin

beruhen auf den Angaben des Objektveräußerers/- verpächters. Abweichungen von den vorgegebenen objektbezogenen Daten sind möglich und beeinträchtigen die Provisionsansprüche nicht, wenn die wirtschaftliche Identität des angebotenen Objektes bewahrt bleibt.

3. Der Verkäufer/Vermieter/Verpächter verpflichtet sich,

die Verkaufs-/Vermiet- /Verpackungsbemühungen der Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin in jeder Weise zu unterstützen insbesondere zur Angabe und Herausgabe aller den Verkauf/die Vermietung/die Verpachtung unterstützenden Informationen und Unterlagen, die er zuvor auf Richtigkeit überprüft hat. Er weist die Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin insbesondere auf alle Mängel und Probleme des Verkaufs/der Vermiet-/Pachtobjektes hin, seien sie tatsächlicher oder rechtlicher Art. Ermächtigt die Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin, diese Informationen und Unterlagen einschließlich Fotos und Ansichten vom Verkaufs-/Miet-/Pachtobjekt ungeprüft gegenüber Kauf-/Miet-/Pachtinteressenten zu verwenden sowie für die objektbezogene Werbung einzusetzen. Von Ansprüchen Dritter hält er die Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin frei, soweit sie auf seinen Angaben beruhen.

4. Die Provisionsforderung

entsteht und ist fällig mit Abschluss des Kauf-/Miet-/Pachtvertrages, auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber auf Grund der Maklertätigkeit der Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin zustand kommt. Spätere Hinweise durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit des Nachweises der Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin für den Abschluss eines Hauptvertrages. Als Abschluss eines Kauf-/Miet- /Pachtvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf/Anmietung/Pacht eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von rechten an dem Objekt eine andere Rechtsform (z. B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Vertragsabschluss gilt auch ein Kauf- /Miet- /Pachtvertrag über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers/Vermieters/Verpächters oder ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Verkäufer/Vermieter/Verpächter in dauerhafter enger Verbindung steht.

5. Die Provision bei Grundstücksverkäufen/Objektvermietungen/Verpachtungen

im Land Berlin sowie Land Brandenburg trägt der Käufer/Mieter/Pächter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes auf dem Immobilienangebot als vereinbart gilt.

6. Auch bei künftigen Objektnachweisen

oder Vermittlungen gelten diese Geschäftsbedingungen. Der Interessent ist jederzeit berechtigt, diesen Maklervertrag zu kündigen – Tätigwerden für den anderen Teil ist gestattet.

7. Wurde der Nachweis der abgeschlossenen

Angelegenheit bereits durch Dritte erbracht, hat der Interessent der Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen, anderenfalls die Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin als ursächlich wirkender Makler gilt. Andere Vereinbarungen müssen der Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin schriftlich bestätigt sein.

8. Der Provisionsanspruch

der Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin beläuft sich bei Immobilienverkäufen jeder Art auf 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig und zahlbar mit Abschluss des Kaufvertrages zu Lasten des Käufers, sofern nichts Anderes im Direktangebot angegeben oder schriftlich vereinbart ist.

9. Bei Vermittlung von Gewerbeobjekten

zur Miete / Pacht beträgt der Provisionsanspruch der Fa. GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin bei Gastronomie-Objekten 3 Nettokaltmieten bzw. 3 Nettokaltpachten wobei unerheblich ist ob diese im Regelfall vom künftigen Mieter oder Pächter (Interessent) oder ggf. auch ganz oder teilweise vom Vermieter oder Pächter getragen werden. Bei komplettem Konzessions- oder Inventarverkauf eines bestehenden Objektes werden 5% der Nettokaufsumme als Provision aufgerufen (zu tragen vom Verkäufererlös), zahlbar durch den neuen Mieter / Pächter direkt an die Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin (vor Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer durch den Käufer abzuziehen und Direktauszahlung). Alle Preise immer zzgl. der gültigen MwsT.

10. In Verbindung mit Nachweis/Vermittlung des Objektes

durch die Firma GastronomieCoach Berlin und gastroimmo Berlin wird die Finanzierungsbeschaffung zur ermäßigten Bearbeitungsgebühr gemäß gesonderter Absprache betrieben.

11. Weitergehende Vereinbarungen

bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

12. Im Verkehr mit Kaufleuten

ist Berlin Erfüllungsort und Gerichtsstand.

13. Sollte ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein

oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.